Führungslehrgänge

- Lehrgang „Gruppenführer“
Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist der erfolgreich abgeschlossene Lehrgang „Truppführer“.
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen einer Gruppe, einer Staffel oder eines Trupps als selbstständige taktische Einheit sowie zur Leitung von Einsätzen mit Einheiten bis zur Gruppenstärke.
Lehrgangsdauer: mindestens 70 Stunden.
Der Lehrgang wird an Landesfeuerwehrschulen durchgeführt.
- Lehrgang „Zugführer“
Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist der erfolgreich abgeschlossene Lehrgang „Gruppenführer“.
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen eines Zuges - einschließlich eines erweiterten Zuges - sowie zur Leitung von Einsätzen mit Einheiten bis zur Stärke eines erweiterten Zuges. Lehrgangsdauer: mindestens 70 Stunden.
Der Lehrgang wird an Landesfeuerwehrschulen durchgeführt.
- Lehrgang „Verbandsführer“
Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist der erfolgreich abgeschlossene Lehrgang „Zugführer“.
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen von Einheiten über dem erweiterten Zug (Führungsstufe C: Führen mit einer Führungsgruppe) sowie zur Leitung auch von Einsätzen mit Einheiten verschiedener Aufgabenbereiche auf der Grundlage der FeuerwehrDienstvorschrift 100.
Lehrgangsdauer: mindestens 35 Stunden.
Der Lehrgang wird an Landesfeuerwehrschulen durchgeführt
- Lehrgang „Einführung in die Stabsarbeit“
Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist der erfolgreich abgeschlossene Lehrgang „Verbandsführer“.
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur selbstständigen Führung eines Sachgebietes in einer stabsmäßig arbeitenden Einsatzleitung.
Lehrgangsdauer: mindestens 35 Stunden.
Der Lehrgang wird an Landesfeuerwehrschulen durchgeführt.
- Lehrgang „Führen im ABC-Einsatz“
Voraussetzungen für die Lehrgangsteilnahme sind der erfolgreich abgeschlossene Lehrgang „Gruppenführer“ - soweit nicht nach Landesrecht eine weitergehende Ausbildung erforderlich ist - und der erfolgreich abgeschlossene Lehrgang „ABC-Einsatz“.
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum taktisch richtigen Einsatz der ABC-Ausrüstung und zum Führen entsprechend ausgebildeter taktischer Einheiten im ABC-Einsatz.
Lehrgangsdauer: mindestens 70 Stunden.
Der Lehrgang wird an Landesfeuerwehrschulen durchgeführt.
- Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“
Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist die erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang „Gruppenführer“, soweit nicht nach Landesrecht eine weitergehende Ausbildung erforderlich ist.
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Leitung einer Feuerwehr in organisatorischer und verwaltungsmäßiger Hinsicht.
Lehrgangsdauer: mindestens 35 Stunden.
Der Lehrgang wird an Landesfeuerwehrschulen durchgeführt.
- Lehrgänge „Ausbilder in der Feuerwehr“
Voraussetzung für die Teilnahme am Lehrgang „Ausbilder für die Truppausbildung“ ist der erfolgreich abgeschlossene Lehrgang „Gruppenführer“. Um die Ausbildung in der Ersten Hilfe eigenverantwortlich gestalten zu können, müssen die Ausbilder zusätzlich eine entsprechende rettungsdienstliche Qualifikation vorweisen können. Teilnehmer an den verschiedenen Ausbilderlehrgängen für die technischen Lehrgänge müssen zusätzlich zum Lehrgang „Gruppenführer“ die dem jeweiligen Lehrgang entsprechende technische Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben. Bei Ausbildern für Maschinisten oder für Atemschutzgeräteträger zählen hierzu die erfolgreich abgeschlossenen Lehrgänge „Gerätewarte“ oder „Atemschutzgerätewarte“ oder, alternativ, ein verkürzter, fachspezifischer Lehrgang zum Erwerb der notwendigen Fachkunde.
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Durchführung der auf Gemeinde- oder Kreisebene stattfindenden Lehrgänge.
Lehrgangsdauer: mindestens 35 Stunden.
Der Lehrgang wird an Landesfeuerwehrschulen durchgeführt.
