Löschgruppenfahrzeug 10
Abkürzung:
LF 10
Land:
Deutschland
Besatzung:
0/1/8/9
Feuerlöschpumpe:
FPN 10-2000
Tragkraftspritze:
PFPN 10-1500 oder
PFPN 10-2000
Löschwasser:
1000 Liter
Schaummittel:
6 × 20 Liter
Löschpulver:
6 Kilogramm
Rettungssatz:
nicht vorhanden
Zul. Gesamtmasse:
16000 Kilogramm
Antrieb:
Allrad
Das Löschgruppenfahrzeug 10 (kurz: LF 10) ist das kleinste zurzeit genormte Löschgruppenfahrzeug im deutschen Feuerwehrwesen – DIN 14530 Teil 5. Das Fahrzeug ist gemäß aktueller Norm mit der üblichen Beladung zur Brandbekämpfung und Menschenrettung einschließlich einer vierteiligen Steckleiter (oder alternativ zwei Multifunktionsleitern), vier Pressluftatmer, eines Atemschutzüberwachungssystems sowie zweier Fluchthauben versehen. Darüber hinaus gehört auch eine Beladung zur Stromversorgung und zum Ausleuchtung der Einsatzstelle, ein Verkehrsunfallkasten, Schornstein-Werkzeugkasten, Druckbelüfter, Grobreinigungsmodul, eine Tauchpumpe TP 4/1, Säbelsäge sowie eine Motorsäge zur Pflichtausrüstung. Das LF 10 wird von einigen Freiwilligen Feuerwehren vorgehalten, um es insbesondere für einen Erstangriff zu nutzen, bis weitere Feuerwehreinheiten größere Einsatzfahrzeuge heranführen. Dieser Fahrzeugtyp hieß früher LF 10/6 und besaß im Gegensatz zum aktuellen LF 10 ein Mindesttankvolumen von lediglich 600 l sowie eine geringfügig abweichende Standardbeladung. In Rheinland-Pfalz beträgt das Mindesttankvolumen für den Innenangriff allerdings 1.000 Liter. Mit der neuen Norm für ein LF 10 erübrigen sich diese Problemlagen.
Mit dem LF 10 ist das Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 10 (kurz: HLF 10), das zusätzlich über eine Ausrüstung zur Technischen Hilfeleistung verfügt, eng verwandt. Ein Fahrzeug mit Staffelbesatzung und geringerer Beladung ist als Mittleres Löschfahrzeug genormt.




