Vorbeugender Brandschutz
Der vorbeugende Brandschutz in Schleswig-Holstein (SH) umfasst bauliche, anlagentechnische und organisatorische Maßnahmen zur Brandverhütung und Schadensbegrenzung, die von den Brandschutzdienststellen der Kreise und kreisfreien Städte wie Kiel oder Lübeck durchgeführt werden, einschließlich der Durchführung von Brandverhütungsschauen alle sechs Jahre, der Beratung bei Bauvorhaben und der Stellungnahme zu Veranstaltungen, um die Sicherheit von Menschen und Umwelt zu gewährleisten.
Ziele des vorbeugenden Brandschutzes:
- Brände verhindern und Brandrisiken minimieren.
- Die Rettung von Menschenleben durch Sicherung von Flucht- und Rettungswegen ermöglichen.
- Brandausbreitung begrenzen und Sachschäden minimieren.
Wer ist zuständig?
- In den Kreisen: Die Brandschutzdienststellen (oft bei den Fachdiensten Bau angesiedelt) mit Brandschutzingenieuren.
- In den kreisfreien Städten (z.B. Kiel, Lübeck): Die Berufsfeuerwehren.
Hauptaufgaben:
- Bauvorhaben: Prüfung von Brandschutzkonzepten, Stellungnahmen im Baugenehmigungsverfahren.
- Brandverhütungsschauen: Regelmäßige Überprüfung von besonders gefährdeten Gebäuden (alle 6 Jahre).
- Veranstaltungen: Beteiligung bei Abnahmen und Festlegung von Sicherheitsmaßnahmen.
- Beratung: Ansprechpartner für Architekten, Planer und Privatpersonen.
- Koordination: Beteiligung an der Aufschaltung von Brandmeldeanlagen und Erstellung von Feuerwehrplänen.
Wichtige Maßnahmenbereiche:
- Baulicher Brandschutz: Feuerwiderstandsfähige Bauteile, Brandabschnitte.
- Anlagentechnischer Brandschutz: Brandmelde-, Löschanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA).
- Organisatorischer Brandschutz: Arbeitsanweisungen, Brandschutzübungen, Brandschutzordnungen.
Kontakt:
Sie wenden sich an die zuständige Brandschutzdienststelle Ihres Landkreises oder Ihrer Stadt (z.B. Kreis Dithmarschen, Stadt Kiel, Stadt Lübeck).

