Dienstgrade der Freiwilligen Feuerwehr Schleswig-Holstein

Feuerwehrfrauanwärterin, Feuerwehrmannanwärter

Mitglied der Jugendabteilung, Eintritt als aktives Mitglied

Allgemeine Voraussetzungen für den Feuerwehrdienst bzw. Jugendfeuerwehrdienst

Feuerwehrfrau, Feuerwehrmann

Mitglied der Löschgruppe

Grundausbildung (Lehrgang Truppfrau/Truppmann Teil 1)

Oberfeuerwehrfrau, Oberfeuerwehrmann

Mitglied der Löschgruppe


Abgeschlossene Ausbildung zum Truppmann/Truppfrau nach 3 Jahren (1 Jahr bis TM I und 2 Jahre bis TM II) und mindestens eine technische Ausbildung

3 Jahre entsprechen der Dauer der Ausbildung, eine aktive Dienstzeit ist nicht Voraussetzung, die Zeiten innerhalb der Jugendabteilung finden Anrechnung.

Hauptfeuerwehrfrau, Hauptfeuerwehrmann

Mitglied der Löschgruppe

Lehrgänge Truppführung,
mindestens eine technische Ausbildung

Hauptfeuerwehrfrau, Hauptfeuerwehrmann 3-Sterne

Funktion im Wehrvorstand, Sicherheitsbeauftragte/r
Brandschutzerzieher/in bzw. Brandschutzaufklärer/in
(in der Regel nach Bewährung in der jeweiligen Funktion)

Lehrgänge Truppführung,
mindestens eine technische Ausbildung

Löschmeisterin, Löschmeister

stellv. Gruppenführung oder Mitglied der Löschgruppe

Lehrgänge Truppführung und mindestens zwei technische Ausbildungen und eine aktive Dienstzeit von 15 Jahren oder Lehrgang Gruppenführung

Oberlöschmeisterin, Oberlöschmeister

Gruppenführung, Gruppenführung Löschzug Gefahrgut (LZG)IuK im Führungs-Stab bzw. Technischer Einsatzleitung (TEL)

Lehrgänge Gruppenführung, ggf. Führen im ABC-Einsatz,
ggf. Fachausbildung IuK

Hauptlöschmeisterin, Hauptlöschmeister

Jugendfeuerwehrwart/in, Kreisausbilder/in

Lehrgänge Gruppenführung,
ggf. Lehrgang Jugendfeuerwehrwart,
ggf. Kreisausbildung in der Feuerwehr

Hauptlöschmeisterin, Hauptlöschmeister 3-Sterne

Stellvertretende Ortswehrführung (bis 1.000 Einwohner)

Lehrgänge Gruppenführung, Leiten einer Feuerwehr

Brandmeisterin, Brandmeister

Ortswehrführung (bis 1.000 Einwohner), Zugführung
Lehrgangsleiter/in oder Kreisfachwart/in,
Führungsstab oder Technische Einsatzleitung (Fachberaterin oder Fachberater)

Lehrgänge Leiten einer Feuerwehr bzw. Zugführung,
ggf. Lehrgang Kreisausbildung und Zugführung

Oberbrandmeisterin, Oberbrandmeister

Ortswehrführung (1.001 bis 5.000 Ew.),
Gemeindewehrführung (bis 1.000 Ew.),
Kreisfachwart/in für Ausbildung

 Lehrgänge Zugführung und Leiten einer Feuerwehr,
ggf. Lehrgang Kreisausbildung in der Feuerwehr

Hauptbrandmeisterin, Hauptbrandmeister

Ortswehrführung (5.001 bis 15.000 Ew.),
Gemeindewehrführung (1.001 bis 5.000 Ew.),
Kreisjugendfeuerwehrwart/in, Zugführung LZG; Fü-Stab und TEL S1, S2, S4, S5, S6

Lehrgänge Zugführung, Verbandsführung,
ggf. Lehrgang Leiten einer Feuerwehr,
ggf. Lehrgang Jugendfeuerwehrwart/in,
ggf. Lehrgang Führen im ABC-Einsatz,
ggf. Einführung in die Stabsarbeit und Leitungsausbildung IuK

Hauptbrandmeisterin, Hauptbrandmeister 3-Sterne

Führung von Feuerwehrbereitschaften,
Ortswehrführung (über 15.000 Ew.), Amts- und Gemeindewehrführung (5.001 bis 15.000 Ew.)

Lehrgänge Zugführung und Verbandsführung,
ggf. Lehrgang Leiten einer Feuerwehr

Erste Hauptbrandmeisterin, Erster
Hauptbrandmeister

Amts- bzw. Gemeindewehrführung (über 15.000 Ew.),
Fü-Stab TEL S3, ggfs. Leiter/in Stab

Lehrgänge Zugführung und Verbandsführung und Einführung in Stabsarbeit, ggf. Lehrgang Leiten einer Feuerwehr

Dadrüber hinaus gibts den Ersten Hauptbrand meister mit bis zu 3 Sternen.

1 Stern Stellv. Stadt-/Kreiswehrführer

2 Sterne Stadt-/ Kreiswehrführer

3 Sterne Vorsitzender des Landesfeuerwehrverbandes

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