Abwehrende Brandschutz

Der abwehrende Brandschutz in Schleswig-Holstein (SH) ist die Aufgabe der Gemeinden und ihrer Feuerwehren, die Menschen, Tiere und Sachen vor Feuer und anderen Gefahren schützen, indem sie Brände bekämpfen, retten, löschen, bergen und technische Hilfe leisten, gestützt auf das Brandschutzgesetz SH, das die kommunale Pflicht zur Unterhaltung leistungsfähiger Feuerwehren festlegt. 

Hauptaufgaben im abwehrenden Brandschutz:

  • Brandbekämpfung: Löschen von Bränden.
  • Technische Hilfeleistung: Unterstützung bei Not- und Unglücksfällen (z.B. Unfälle, Sturmschäden).
  • Rettung: Sicherung und Rettung von Personen, Tieren und Sachen.
  • Unterhaltung: Gemeinden müssen Feuerwehren ausrüsten, ausbilden und deren Einsatzbereitschaft sicherstellen, inklusive Alarmierung und Löschwasserversorgung.
  • Mitwirkung: Beteiligung an der Brandschutzerziehung und -aufklärung. 

Abgrenzung zum vorbeugenden Brandschutz:

  • Abwehrend: Die direkten Maßnahmen während eines Brandes (Feuerwehr-Einsatz).
  • Vorbeugend: Maßnahmen zur Verhinderung von Bränden, z.B. durch bauliche Vorschriften, Brandverhütungsschauen und Sicherheitskonzepte, an denen die Feuerwehr mitwirkt (z.B. bei Schulen, Tunneln). 

Kurz gesagt: Der abwehrende Brandschutz ist das, was die Feuerwehr vor Ort tut, wenn es brennt oder ein Notfall eintritt, während der vorbeugende Brandschutz darauf abzielt, solche Ereignisse zu verhindern. 

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