Löschgruppenfahrzeug 20 KatS
Abkürzung:
LF 20 KatS
Land:
Deutschland
Besatzung:
0/1/8/9
Feuerlöschpumpe:
FPN 10-2000
Tragkraftspritze:
PFPN 10-1500 oder
PFPN 10-2000
Löschwasser:
1000 Liter
Schaummittel:
6 × 20 Liter
Löschpulver:
6 Kilogramm
Rettungssatz:
nicht vorhanden
Zul. Gesamtmasse:
16000 Kilogramm
Antrieb:
Allrad
Das Fahrzeug ist gemäß DIN 14530-8 genormt und wird als LF 20 KatS abgekürzt. Wie auch der Vorgängertyp LF 16-TS wird es sowohl durch den Bund entsprechend dessen Typenblatts (das leicht von der DIN-Norm abweicht) als auch kommunal beschafft. Seine Beladung orientiert sich im Wesentlichen an der des Löschgruppenfahrzeugs 10 und umfasst mithin vier Pressluftatmer, ein Atemschutzüberwachungssystem, zwei Fluchthauben, einen 5 kVA-Stromerzeuger, eine umfangreiche Beleuchtungsausstattung, eine Tauchpumpe TP 4/1 sowie eine Motorsäge. Laut Pflichtenheft des BBK, muss eine vom Fahrzeugmotor angetriebene Feuerlöschkreiselpumpe EN 1028-1-FPN 10-2000 nach DIN 14420 eingebaut sein und einen A-Sauganschluss sowie vier absperrbare B-Druckabgänge haben. Es muss ein Löschwasserbehälter mit einer nutzbaren Wassermenge von mindestens 1000 l eingebaut sein. Abweichend sind aber weder Schornstein-Werkzeugkasten, Drucklüfter noch Säbelsäge verpflichtend. Eine vierteilige Steckleiter ist ohne Alternativmöglichkeit Pflicht. Ebenfalls sind im Unterschied zum LF 10 insgesamt 30 B-Schläuche à 20 Meter, eine Tragkraftspritze PFPN 10-1500 oder PFPN 10-2000, ein 5.000 Liter fassender Faltbehälter für Löschwasser, zwei Feuerpatschen, vier mineralölbeständige Wathosen, 9 Atemschutz-Kombinationsfilter sowie eine weitere speziell auf den Katastrophenschutz ausgerichtete Zusatzbeladung verlastet. Nach DIN-Norm verfügt das LF 20 KatS über einen Allradantrieb und darf maximal 16 Tonnen wiegen.
Es kann speziell bei Großschadenslagen und zur Löschwasserförderung über lange Wegstrecken eingesetzt werden. Auf eine für Feuerwehrfahrzeuge übliche Benennung als LF 20/10-TS wurde verzichtet, um zu den bestehenden Normen keinen Zwischenschritt hinzufügen zu müssen. Früher wurde das Fahrzeug auch unter dem Namen Löschgruppenfahrzeug LF-KatS für den Katastrophenschutz geführt. Der Bund hat diese Bezeichnung für seine Fahrzeuge beibehalten; die Beladung unterscheidet sich leicht von der oben beschrieben: So ist beispielsweise eine Tragkraftspritze PFPN 10-1500 Pflicht und die Zahl der Wathosen auf drei reduziert. Fahrzeuge dieses Typs haben in der Bundesausführung obligatorisch Einzelbereifung, Allradantrieb und eine zulässige Gesamtmasse von 14 Tonnen. Besonders geeignet ist das LF 20 KatS für Waldbrand- und Unwettereinsätze, die immer häufiger auftreten.












