In die Feuerwehr darf ab dem 16. Lebensjahr eingetreten werden, Einsatztätigkeiten aber erst ab dem 18. Lebensjahr.
Nach dem Eintritt ist die Teilnahme an dem Lehrgang Truppmann/frau notwendig. Das ist die Grundausbildung für jeden Kameraden*in.
Die Truppmann Ausbildung ist die Grundausbildung in die Feuerwehr und wird jedes Jahr im Amt durchgeführt. Mit mehreren Ausbildern, die aus den Ortswehren des Amtes kommen, wird diese Ausbildung an ca. 15 Abenden und 2 Samstagen durchgeführt. Diese Ausbildung endet mit einer Abschlussübung. Weitere Info
Die Truppführer Ausbildung sattelt auf den Truppmann auf. Um diesen Lehrgang besuchen zu dürfen, sind innerhalb von ca. 2 Jahren
80 Stunden Feuerwehrtechnischer Dienst in unterschiedlichen Fachbereichen zu absolvieren. Damit qualifizieren sich die Kameradinnen und Kameraden für diesen Führungslehrgang. Mit mehreren Ausbildern die aus den Ortswehren des Amtes kommen, wird diese Ausbildung an ca. 15 Abenden und 2 Samstagen durchgeführt. Diese Ausbildung endet mit einer Abschlussübung. Danach darf ein Trupp von 2 Kameradinnen / Kameraden geführt werden. Weitere Info
Weitere Lehrgänge werden in den Bereichen: Atemschutzträger, Funk, Maschinist, ABC Modul u.a angeboten.
Wer weitere Verantwortung übernehmen möchte, kann auf der Landesfeuerwehrschule in Harrislee Führungslehrgänge absolvieren. Hierfür sind aber bestimmte Funktionen in der Wehr notwendig.