Die Rauchmelderpflicht in Schleswig-Holstein im Detail

Die Rauchmelderpflicht Schleswig-Holstein besteht seit dem 1. Januar 2005.

Ursprünglich galt sie nur für Neubauten und Umbauten, wurde jedoch am 12.12.2008 auf Bestandswohnungen ausgeweitet.

 

Für welche Wohnungen gilt die Rauchmelderpflicht in Schleswig-Holstein?

  • für alle Neubauten und Umbauten seit dem 1. Januar 2005
  • seit dem 12. Dezember 2008 grundsätzlich für alle Wohnungen (Bestandswohnungen). Die Nachrüstung musste bis zum 31.12.2010 geschehen. 

Anzahl Rauchmelder pro Wohnung

  • alle Schlafzimmer, alle Kinderzimmer und alle Flure, über die ein Rettungsweg aus Aufenthaltsräumen führt, müssen jeweils mit mindestens einem Rauchmelder ausgestattet sein. Für eine Wohnung mit einem Schlafzimmer, einem Flur und einen Kinderzimmer heißt das, dass Sie mindestens 3 Rauchmelder benötigen.

Wer muss die Rauchmelder anbringen?

  • Laut § 49 Absatz 4 (BauO S-H) Landesbauordnung Schleswig-Holstein sind die Eigentümer (in der Regel Vermieter) für die Anbringung der Rauchmelder zuständig. Die Wartung ist vom Besitzer (Mieter) durchzuführen. Im Rahmen der Rauchmelderpflicht Schleswig-Holstein kann aber auch der Eigentümer (Vermieter) entscheiden, selbst die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft zu übernehmen bzw. an Dienstleister zu übergeben. Dabei entstehende Wartungskosten, die über die Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umgelegt werden können.

Wo muss ein Rauchmelder angebracht werden?

Hier herrscht deutschlandweite Einigkeit: Da man den Geruch von Rauch im Schlaf nicht richtig wahrnimmt, müssen Rauchmelder in Schlafräumen und Kinderzimmern angebracht werden.

 

 

Wo muss im Haus ein Rauchmelder angebracht werden?Wo muss in der Wohnung ein Rauchmelder angebracht werden?

 

 

Außerdem sind Fluchtwege bzw. Flure mit Rauchmeldern auszustatten. Sollten sich im Wohnzimmer Elektrogeräte, wie Fernseher, Receiver, DVD- oder Blu-ray Player, Spielekonsolen etc. vorhanden sein, empfiehlt sich auch hier die Installation von Rauchwarnmeldern. Für Räume, in denen Dämpfe, Rauch oder auch Staub entstehen kann, sollten Sie auf spezielle Geräte, wie Kohlenmonoxidmelder, Wärmewarnmelder oder auch Gasmelder für den Keller, zurückgreifen.

 

Merkblatt_Rauchmelder.pdf
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